Erbrecht
Auch im Erbrecht ist eine Vertretung mit Herz und Verstand vonnöten.
Noch mehr als im Familienrecht spielt Ihre jeweilige familiäre Tradition die entscheidende Rolle bei der Bewertung und Lösung des Konfliktes. Die hohe persönliche Dimension verlangt großes Verhandlungsgeschick. Daher bietet sich gerade in Generationen überschreitenden Konflikten eine interessenbasierte und außergerichtliche Herangehensweise an.
So können Ihre eigenen Wünsche und Vorstellungen bestmöglich mit den gesetzlichen Regelwerken in Einklang gebracht werden.
- Testament
- Erbvertrag
- Pflichtteilsansprüche (Durchsetzung und Abwehr)
- Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
- Nachfolgeregelungen
Ohne Zögern bestreite ich auch den gerichtlichen Weg, wenn dieser der Durchsetzung Ihrer Interessen am besten dient. Auch bei der Abfassung letztwilliger Verfügungen berate und begleite ich Sie gerne.
Mediation ist ein strukturiertes außergerichtliches Verfahren zur Konfliktbeilegung. Dabei begleitet der Mediator aus einer allparteilichen Perspektive die Konfliktparteien bei der eigenverantwortlichen Lösungsfindung. Gerade im Familien – und Erbrecht ist das Verfahren besonders geeignet, weil es die Selbstwirksamkeit der Betroffenen stärkt und so tragbare und langfristige Lösungen erzielt, die auch zu einer inneren Versöhnung führen.
Die Kanzlei bietet auch Co – Mediation an, mit einem weiblichen und einem männlichen Mediator. Die Co – Mediation ermöglicht dabei auch die Klärung bereits eskalierter Konflikte; zum Teil erfolgt auch eine Verweisung von Konfliktparteien in die Kanzlei durch die Gerichte. Ebenso berate ich Sie gerne als sogenannter Außenanwalt, wenn Sie eine Mediation bereits bei einer anderen Stelle oder in einer anderen Kanzlei durchführen.
Cooperative Praxis
Dieses außergerichtliche Verfahren ist eine Weiterentwicklung der Mediation. Es bündelt die Erfahrungen und Qualifikationen von Anwalt und Mediator in einem. Es eignet sich unter anderem zur Klärung folgender Angelegenheiten:
- Eheverträge und Verträge für nichteheliche Partnerschaften
- Vermögensauseinandersetzung und Vermögensübertragung
- Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen
- Kindes-, Ehegattenunterhalt
- Zugewinn
- Ehewohnung und Hausrat
- Patchworkfamilien
Das Verfahren sollten Sie wählen, wenn Sie sich ohne Hilfe des Gerichts einigen möchten und bei Ihnen der Erhalt der persönlichen Beziehungen oberste Priorität hat. Meine Beauftragung erfolgt dabei als parteilicher Vertreter, mit der Maßgabe, im Dialog mit der anderen Seite und deren Anwalt Lösungen zu erarbeiten, die allen Familienbeteiligten dienen.
Im Rahmen von Familien – und erbrechtlichen Streitigkeiten handelt es sich um ein überragend effektives Verfahren, dass aufgrund der Ausrichtung aller Beteiligten auf ein gemeinsames Ziel höchst effizient und kostengünstig im Vergleich zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung ist. Eine Besonderheit dieses Verfahrens ist es, weitere Fachleute im Rahmen interdisziplinärer Zusammenarbeit einzubinden.
Regelmäßig werden dabei sogenannte Kinderinterviews durchgeführt. In diesen Interviews spricht ein ausgebildeter Kinderexperte mit den vom Konflikt betroffenen Kindern. Es wird damit außergerichtlich ein Standard etabliert, wie er bei den Gerichten seit 2008 mit Einführung des Verfahrensbeistandes vorliegt. Das sogenannte Kinderinterview ist sehr häufig eine neutrale Informationsquelle, die entscheidend zur außergerichtlichen Lösung des Konfliktes beiträgt. Zudem werden die Kinder gehört und entlastet.